1. Die Bauaufgaben:
Wenn der öffentliche Bauherr in der Programmierung von neuen Bauvorhaben bescheiden ist, spart er am effektivsten: Nicht jedes öffentliche Bauvorhaben ist wirklich unverzichtbar, nicht jedes Bauvorhaben muß selbst errichtet und finanziert werden, gerade wenn es um vorübergehenden Bedarf geht.
2. Das Bau und Raumprogramm
Die Aufgabenstellungen für öffentliche und auch private Bauvorhaben sind häufig unpräzise und aufgrund (politischer) Einflüsse wechselhaft. Es ist dringend notwendig, daß die Bauverwaltung/der Architekt bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen und Raumprogramme fachkundig und interdisziplinär (z. B. hinsichtlich Betriebsablaufplanungen) mehr mitarbeitet als bisher. In dieser Phase ist Kostensteuerung, maximal möglich, in späteren Phasen so nicht mehr erreichbar. Die Präzisierung der Aufgabenstellung mit einem angemessenen Zeitraum fürs Nachdenken hilft auch, spätere Änderungen zu minimieren. Die werden mangels Klarheit über die eigenen Absichten unvermeidlich und verursachen höhere Kosten. Schon hier sind Kosten-Nutzen-Rechnungen notwendig, um wirtschaftlich sinnlose Programmierungen zu vermeiden.
3. Der Bauentwurf
Wenn die Aufgabenstellungen (Programme) präzise sind, sind die Planungszeiten kurz.Unklare Aufgabenstellungen verlängern sie! Jedoch: Die wirtschaftliche Bandbreite verschiedener architektonischer und ingenieurmäßiger Problemlösungen ist immens groß. Architekten und Bauherren müssen in gemeinsamen Anstrengungen verstärkt Optimierungsprozesse einleiten, in denen nach wirtschaftlichen Entwurfskennzahlen (z. B. Verhältnis Verkehrsfläche zu Hauptnutzfläche) die planerischen Alternativen bewertet werden. Der Bauherr muß bereit sein, den hierfür notwendigen zusätzlichen Zeit und Mittelaufwand zuzulassen, und der Architekt die Leistung der wirtschaftlichen Bewertung auch erbringen. Gelegentlich wird von Kollegen das Wirtschaftlichkeitskriterium zumindest für öffentliche Bauvorhaben noch als unwürdig empfunden.
Die Methoden der Kostenschätzungen und Kostenberechnung sind zu modernisieren:
Leistungsfähige Instrumente, die allerdings EDV-Einsatz voraussetzen, sind heute breit erhältlich, aber der öffentlichen Verwaltung teilweise noch nicht verfügbar.
4. Die Genehmigungsplanung
Normen und Vorschriften bestimmen das Planen und Bauen in erheblichem Umfang:
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind langjährig angesammelte Erfahrungen hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden und der Hygiene für Benutzer (Belichtung, Besonnung, Durchlüftung). Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und zur Erhaltung sicherer und hygienischer Lebensverhältnisse in unseren Städten auch notwendig. Sie sind allerdings ein grober Raster, hinter dem gelegentlich die eigentliche Zielsetzung verschwimmt. Aus diesem Grund sind in den Landesbauordnungen grundsätzlich Öffnungsklauseln zu begrüßen, die Abweichungen von den Einzelbestimmungen erlauben, wenn die Zielvorgabe auf einem anderen, vielleicht intelligenteren Weg eingehalten wird.
Ähnlich gilt dies für technische Baubestimmungen oder DIN-Normen, die teilweise als Bauordnungsrecht eingeführt sind oder ansonsten als „anerkannte Regeln der Technik" gelten, deren Einhaltung im Zweifelsfall von jedem Baufachmann gefordert wird.
Aus der Aufspaltung der Fachgebiete des öffentlichen Baurechts erwachsen nun zahlreiche Spezialisten (GUV, GAA, Feuerwehr, WWA etc. etc.), die z. B. bei der Realisierung eines öffentlichen Bauvorhabens beteiligt werden und die jeweils Genehmigungen erteilen müssen.
Der eine Spezialist sieht nur seinen eingeschränkten Bereich, den er für sich nach der Gesetzeslage in seinem Sinn zu optimieren versucht auftragsgemäß und legitim. Der zweite und die weiteren Spezialisten verfahren ebenso, der kleinste (oder auch größte) gemeinsame Nenner im Projekt wird dabei zur explosionsartigen Verteuerung führen.
Der typische Gutachterkonflikt zur Verantwortung taucht auf: Fordere ich alles und entlaste mich dabei zugleich von der Verantwortung, oder zeige ich Augenmaß und trage dabei Verantwortung?
Die Frage der Kostenverantwortung in der Integration der Spezialistenforderungen ist letztlich unbeantwortet. Es sollten im Einzelfall öffentlich rechtliche Fragestellungen zumindest einem interdisziplinären und ggf. regional übergreifenden Diskussionsforum zugeführt werden. Häufig gelingt es, mit privatgutachterlicher Tätigkeit das v. g. Verantwortungsproblem des Spezialisten zu lösen.
Die Forderungen des Umweltschutzes, besonders der Energieeinsparung sind in dieses Verfahren einzubeziehen, allerdings unter Beachtung ihrer eminenten Zukunftsbedeutung.
5. Die Ausführungsplanung
Die am häufigsten gemeinte, aber für den Bauherrn am wenigsten wirkungsvolle Sparphase: Wenn Programm, Entwurfskonzept und Genehmigungsrahmen abgestimmt sind, sind 75% des Kostenrahmens bereits dauerhaft fixiert. Da aber gerade hier häufig hemmungslos bei der Qualität der Ausfüh-. rung gespart wird, handelt man sich erhebliche wirtschaftliche Probleme in der Zukunft ein: Die Kosten von Betrieb und Unterhaltung steigen ins Uferlose. Die Billigangebote mit der geringsten Investition sind keineswegs die in der Gesamtlebenszeit des Objektes günstigsten Möglichkeiten! Die Betriebskosten übersteigen regelmäßig die Investitionskosten eines Objektes während der Gesamtlebensdauer um ein Mehrfaches. Aus diesem Grund sind gerade in dieser Phase Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen entscheidend bei der Auswahl der Alternativen. Nicht nur aus diesem Grund hat die Bauverwaltung nachdrücklich darauf gedrungen, daß Bremen den Bau von Mobilbauten mit Ausnahme von Sonderfällen einstellt.
6. Die Vorbereitung der Vergabe
Die jedem Marktwirtschaftler vertraute Formel lautet: Konkurrenz belebt das Geschäft. Schlußfolgerung: Wettbewerb ist die Grundlage preiswerten Bauens. Die Bauverwaltung befolgt dieses Prinzip im Rahmen der VOB-konformen öffentlichen und beschrankten Ausschreibungen weit überwiegend. Die gegenwärtigen Diskussionen über Direktvergaben, Total- und Generalübernehmerverfahren verschleiern die potentiell mittelstandsfeindlichen Abläufe, die in diesen auftreten können. Die Probleme von möglichen Preisabsprachen bei öffentlichen Bauvorhaben im VOB-. Wettbewerb sind durchaus bekannt, aber in anderen Verfahren noch weniger vermeidbar. Durch effektiven Wettbewerb kann erheblich gespart werden: Preisunterschiede der Wettbewerbsangebote von über 100% für die gleiche Leistung sind keine Seltenheit!
Wettbewerbsergebnisse sind selbstverständlich auch konjunkturabhängig: Eigentlich sollte sich die bauende öffentliche Hand hier antizyklisch verhalten. Allerdings gelingt dies bei der Konjunkturabhängigkeit der Steuereinnahmen fast nie.
7. Die Baudurchführung
Wer schnell baut, baut preiswert. Hier zahlen sich sowohl angemessene Planungsphasen als auch schnelle Realisierung aus: Bei Baupreissteigerungen von 8% pro Jahr in der Vergangenheit kostete die Verzögerung der Fertigstellung bei einem 20-Mio.-Vorhaben ca. 800.000 DM. Das Baumanagement der privaten und öffentlichen Bauherren muß hierzu viel mehr effektiv geschult und mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln. versehen werden. Die Vergabebestimmungen der öffentlichen Hand sind zu entrümpeln: Nach Bewilligung durch die Legislative muß die zügige Durchführung eines Bauvorhabens allein der Verwaltung obliegen. Politische Genehmigungsvorbehalte sind hier fehl am Platze. Die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hand sind zu modernisieren: Z. B. die Konventionalstrafe, in der privaten Praxis gang und gäbe, muß verstärkt eingeführt werden.
Die Kostenkontrolle ist in der Vergangenheit ein Stiefkind in der öffentlichen Verwaltung gewesen. Die spektakulären Fälle von Kostenüberschreitungen in der Vergangenheit sind, bezogen auf die Laufzeit der betreffenden Vorhaben, für den Referenten allerdings Altlasten. Klar ist, daß jede Modifikation der Planung eine verantwortungsbewußte Kostenhochrechnung und daraus resultierend ggf. eine Steuerungsmaßnahme zur Folge haben muß! Gerade hier hat aber die öffentliche Hand in der Vergangenheit zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter sträflich wenig unternommen.
8. Die Bauunterhaltung
Der öffentliche Bauherr nicht nur in Bremen verschwendet sein Vermögen, indem er die öffentliche Bausubstanz verfallen läßt. Allenfalls ein Viertel der erforderlichen Beträge wird in die Erhaltung des öffentlichen Gebäudebestandes in Bremen gesteckt, der allein für unseren Zuständigkeitsbereich 5 Mrd. DM wert ist. So müssen fast bei jedem öffentlichen Bauvorhaben innerhalb der Substanz hohe vermeidbare Aurwendungen für das Nachholen unterlassener Bauunterhaltung und für die Beseitigung von Sekundärschäden hieraus getätigt werden.
9. Die Organisation der Verwaltung
Die organisatorischen Rahmenbedingungen der Verwaltungen sind zu verändern: Es sind leistungsfähige, schlagkräftige (schlanke), auch hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit wirtschaftlich rechnende Verwaltungseinheiten zu schaffen, die unter sinnvoller Verselbständigung (Eigenbetriebe o. ä.) auf dem Planungs- und Baumarkt primär als » Einkäufer« tätig sind, um die zuvor politisch entschiedenen und in der Aufgabenstellung präzise definierten Bauaufgaben ohne politische oder verwaltungsseitige Gängelung zu lösen.
10. Zusammenhang zwischen Kosten und Terminen
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Kosten und Terminen. Wie oben bereits gesagt, kann die zügige Durchführung einer Baumaßnahme Kosten sparen im Vergleich zu einer schleppenden Durchführung, allein durch die geringeren Gemeinkosten, geringere Indexsteigerungen während der Bauzeit, geringere Möglichkeiten des künftigen Nutzers, sich Veränderungen des Bauprogramms oder der Ausstattung auszudenken usw.
Allerdings ist Verkürzung von Terminen nicht immer kostensenkend: Auch hierzu habe ich oben bereits ausgeführt, daß ausreichende Planungszeilen für die Prüfung von Alternativen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zwingend notwendig sind, wenn Kosten wirklich geplant werden sollen und sich nicht zufällig ergeben.
11. Verzerrung der Terminskala bei öffentlichen Bauvorhaben
Gerade im öffentlichen Bereich wird die Terminskala häufig sehr stark verzerrt: Die Planung und Kostenermittlung erfolgt fast regelmäßig unter einem immensen Zeitdruck, während danach eine langwierige Phase des politischen Kampfes um die Mittelbereitstellung folgt. Darauf folgt wiederum eine hektische Phase der ungenügenden, weil zu kurz terminierten Bauvorbereitung- um z. B. einen von außen vorgegebenen Baubeginn zu erreichen - um dann in der Baudurchführung erneut in Turbulenzen und Schwierigkeiten der Mittelbereitstellung zu gelangen, da die Mittel aus dem öffentlichen Haushalt nicht in dem für das Projekt förderlichen Maß fließen. Diese eben auch stark kostentreibenden Umstände sind nun ganz klar systembedingt. Für Abhilfe ist an dieser Stelle in der Tat das System an sich zu betrachten und die öffentliche Haushaltsführung zu überprüfen.
12. Methoden der Terminplanung
Natürlich sind auch die Methoden der Terminplanung innerhalb der öffentlichen Bauverwaltungen zu modernisieren — ein schlichtes Balkendiagramm genügt zwar für viele kleinere Bauvorhaben, für Großbauvorhaben sind jedoch z. B. Netzpläne zu erstellen, "die sinnvoll nur mittels dezentraler EDV-Anlagen genutzt werden können. Die Weiterbildung der Mitarbeiter hierzu und die Beschaffung der notwendigen Hard- und Software ist bei weitem noch nicht im wünschenswerten Umfang möglich gewesen.
13. Qualitätssicherung
In Zeiten, in denen in Industriebetrieben aus Kostengründen Qualitätskontrollen abgebaut werden, ist es in der Bauwirtschaft und Bauplanung dringender als je notwendig, Qualitätssicherung auch in den Planungsprozessen zu betreiben. Die herkömmlichen Methoden der direkten Kontrolle sind da allerdings wenig effizient - auch die Industrie sucht nach Methoden, Qualitätsbewußtsein in den Köpfen der Mitarbeiter zu verankern.
14. Klärung der Geschäftsgrundlagen
Zuvor wäre zu klären, welche Qualität Planungsprozesse und -ergebnisse denn überhaupt haben müssen. Richtig ist, dies schriftlich und zusammenhängend festzulegen:
Für die Verwaltung ist die Rede von der geplanten RLBau (Richtlinien für Bauten des Landes Bremen). Es muß künftig eine schriftliche Geschäftsgründlage u. a. für die Beziehung zwischen Bedarfsträger, Bauverwaltung und dem Bauprodukt geben. Viele Projektabwicklungen der Vergangenheit haben unter dem Fehlen solcher Geschäftsgrundlagen massiv gelitten - wobei Negativergebnisse in der Öffentlichkeit nahezu ausschließlich der Bauverwaltung angelastet wurden.
15. Kundenorientierung
Hier ist auch die Rede von innovativen Methoden für Qualitätssicherung wie Qualitätszirkeln, und vor allen Dingen von Kundenorientierung. Je besser ich die Erwartung des Kunden kenne, um so besser kann ich auf dessen Bedürfnisse eingehen. Es ist jedoch genauso notwendig, dem Kunden ein realistisches Leistungsprofil der möglichen Dienstleistung zu vermitteln - eben nicht nach der Devise »Unmögliches wird sofort erledigt, zaubern dauert etwas länger.«
16. Ziel: Projektsteuerung und Controlling
Zentral münden diese Aussagen in die Begriffe der Projektsteuerung und des Controlling: Das wesentlich überwiegende Leistungsbild der Bauverwaltungen muß künftig nach außen mit dem Begriff der Projektsteuerung und nach innen mit Methoden des Controlling geprägt werden.
Es ist nicht der Ort, um die vielen Veröffentlichungen über Projektsteuerung und Controlling um eine weitere zu ergänzen, soviel sei jedoch zusammenfassend dazu gesagt:
Projektsteuerung bündelt Methoden, um Zielerfüllung hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten sicherzustellen,
Controlling liefert u. a. die Instrumente nach innen in die Verwaltung hinein, um die wirtschaftliche, d. h. kostendeckende Arbeitsweise zu überprüfen.
In diesem umfassenden Leistungsbild findet sich eine leistungsfähige Bauverwaltung dann wieder, wenn die regelmäßige Sammlung eigener praktischer Bauplanungs- und Durchführungserfahrung zur Projektsteuerung hinzutritt. Auch diese Grundregel kennt jeder: Eigene praktische Erfahrung ist "für Aufgaben der, effektiven Überwachung und Kontrolle Dritter zwingend erforderlich. Mit Bautheoretikern allein jedenfalls läßt sich das gewünschte Leistungsprofil nicht erbringen.
Der weitaus größte Anteil der öffentlichen Bauaufgaben wird in diesem Modell schon jetzt an freischaffende Architekten und Sonderfachleute vergeben, ganz im Sinn von LEAN MANAGEMENT, nämlich das selbst zu tun, was man am Besten selbst tun kann (z. B. Bauunterhaltung und kleine Neu-, Um-und Erweiterungsbauten), und alles andere an die zu vergeben, die das nach Prüfung des Einzelfalls wirtschaftlicher tun können.
17. Verzicht auf die Bauverwaltung?
Diejenigen, die meinen, man könne auf eine staatliche Bauverwaltung ganz verzichten, sollten sich fragen, ob sie bei der Verwaltung ihres eigenen Vermögens - und öffentliche Immobilien sind Voiksvermögen - auf eigenen Sachverstand vollständig verzichten wurden? Es gäbe jedenfalls für solche vermögenden Menschen, die auf eine Kontrolle insoweit verzichten, sicher zahlreiche Interessenten, die deren Vermögen gern verwalten würden. Praktische Beispiele für diese Fälle gibt es leider genug. Die staatlichen Rechnungshöfe als unverzichtbare letzte Kontrollinstanz über die Verwendung öffentlicher Mittel haben zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
18. Partnerschaft zwischen Verwaltung und Wirtschaft
Ziel des Gesamtprozesses ist letztlich eine effiziente PUBLIC-PRIVATE PARTNERSHIP, in der die Mitarbeiter der Verwaltung und die der privaten Wirtschaft zum öffentlichen Wohl zusammenarbeiten. Die Struktur in diesem Prozeß muß jedoch klare Interessenabgrenzungen der beteiligten Gruppen ermöglichen. Alle Modelle, in denen dies nicht mehr eindeutig gelingt, sind unter den o. g. Gesichtspunkten abzulehnen.