1. Die Bauaufgaben:

Wenn der öffentliche Bauherr in der Pro­grammierung von neuen Bauvorhaben be­scheiden ist, spart er am effektivsten: Nicht jedes öffentliche Bauvorhaben ist wirklich unverzichtbar, nicht jedes Bauvorhaben muß selbst errichtet und finanziert werden, gerade wenn es um vorübergehenden Be­darf geht.

2. Das Bau und Raumprogramm

 Die Aufgabenstellungen für öffentliche und auch private Bauvorhaben sind häufig un­präzise und aufgrund (politischer) Einflüsse wechselhaft. Es ist dringend notwendig, daß die Bauverwaltung/der Architekt bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen und Raumprogramme fachkundig und interdiszi­plinär (z. B. hinsichtlich Betriebsablaufpla­nungen) mehr mitarbeitet als bisher. In die­ser Phase ist Kostensteuerung, maximal möglich, in späteren Phasen so nicht mehr er­reichbar. Die Präzisierung der Aufgabenstel­lung mit einem angemessenen Zeitraum fürs Nachdenken hilft auch, spätere Änderungen zu minimieren. Die werden mangels Klarheit über die eigenen Absichten unvermeid­lich und verursachen höhere Kosten. Schon hier sind Kosten-Nutzen-Rechnungen not­wendig, um wirtschaftlich sinnlose Program­mierungen zu vermeiden.

3. Der Bauentwurf

Wenn die Aufgabenstellungen (Programme) präzise sind, sind die Planungszeiten kurz.Unklare Aufgabenstellungen verlängern sie! Jedoch: Die wirtschaftliche Bandbreite verschiedener architektonischer und ingenieur­mäßiger Problemlösungen ist immens groß. Architekten und Bauherren müssen in ge­meinsamen Anstrengungen verstärkt Optimierungsprozesse einleiten, in denen nach wirtschaftlichen Entwurfskennzahlen (z. B. Verhältnis Verkehrsfläche zu Hauptnutzflä­che) die planerischen Alternativen bewertet werden. Der Bauherr muß bereit sein, den hierfür notwendigen zusätzlichen Zeit und Mittelaufwand zuzulassen, und der Archi­tekt die Leistung der wirtschaftlichen Bewer­tung auch erbringen. Gelegentlich wird von Kollegen das Wirtschaftlichkeitskriterium zumindest für öffentliche Bauvorhaben noch als unwürdig empfunden.

Die Methoden der Kostenschätzungen und Kostenberechnung sind zu modernisieren:

Leistungsfähige Instrumente, die allerdings EDV-Einsatz voraussetzen, sind heute breit erhältlich, aber der öffentlichen Verwaltung teilweise noch nicht verfügbar.

4. Die Genehmigungsplanung

Normen und Vorschriften bestimmen das Planen und Bauen in erheblichem Umfang:

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind langjährig angesammelte Erfahrungen hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden und der Hygiene für Benutzer (Belichtung, Besonnung, Durchlüftung). Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und zur Erhaltung sicherer und hygienischer Lebensverhältnisse in un­seren Städten auch notwendig. Sie sind allerdings ein grober Raster, hinter dem gelegent­lich die eigentliche Zielsetzung verschwimmt. Aus diesem Grund sind in den Landesbauordnungen grundsätzlich Öffnungsklauseln zu begrüßen, die Abweichungen von den Einzelbestimmungen erlauben, wenn die Zielvorgabe auf einem anderen, vielleicht intelligenteren Weg eingehalten wird.

Ähnlich gilt dies für technische Baubestim­mungen oder DIN-Normen, die teilweise als Bauordnungsrecht eingeführt sind oder an­sonsten als „anerkannte Regeln der Technik" gelten, deren Einhaltung im Zweifelsfall von jedem Baufachmann gefordert wird.

Aus der Aufspaltung der Fachgebiete des öf­fentlichen Baurechts erwachsen nun zahlrei­che Spezialisten (GUV, GAA, Feuerwehr, WWA etc. etc.), die z. B. bei der Realisie­rung eines öffentlichen Bauvorhabens beteiligt werden und die jeweils Genehmigungen erteilen müssen.

Der eine Spezialist sieht nur seinen einge­schränkten Bereich, den er für sich nach der  Gesetzeslage in seinem Sinn zu optimieren versucht auftragsgemäß und legitim. Der zweite und die weiteren Spezialisten verfah­ren ebenso, der kleinste (oder auch größte) gemeinsame Nenner im Projekt wird dabei zur explosionsartigen Verteuerung führen.

Der typische Gutachterkonflikt zur Verant­wortung taucht auf: Fordere ich alles und entlaste mich dabei zugleich von der Verant­wortung, oder zeige ich Augenmaß und trage dabei Verantwortung?

Die Frage der Kostenverantwortung in der Integration der Spezialistenforderungen ist  letztlich unbeantwortet. Es sollten im Einzel­fall öffentlich rechtliche Fragestellungen zumindest einem interdisziplinären und ggf. regional übergreifenden Diskussionsforum zugeführt werden. Häufig gelingt es, mit pri­vatgutachterlicher Tätigkeit das v. g. Verant­wortungsproblem des Spezialisten zu lösen.

Die Forderungen des Umweltschutzes, be­sonders der Energieeinsparung sind in dieses Verfahren einzubeziehen, allerdings unter Beachtung ihrer eminenten Zukunftsbedeutung.

5. Die Ausführungsplanung

Die am häufigsten gemeinte, aber für den Bauherrn am wenigsten wirkungsvolle Spar­phase: Wenn Programm, Entwurfskonzept und Genehmigungsrahmen abgestimmt sind, sind 75% des Kostenrahmens bereits dauerhaft fixiert. Da aber gerade hier häufig  hemmungslos bei der Qualität der Ausfüh-. rung gespart wird, handelt man sich erhebli­che wirtschaftliche Probleme in der Zukunft ein: Die Kosten von Betrieb und Unterhal­tung steigen ins Uferlose. Die Billigangebote mit der geringsten Investition sind keines­wegs die in der Gesamtlebenszeit des Ob­jektes günstigsten Möglichkeiten! Die Be­triebskosten übersteigen regelmäßig die In­vestitionskosten eines Objektes während der Gesamtlebensdauer um ein Mehrfaches. Aus diesem Grund sind gerade in dieser Pha­se Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeits­berechnungen entscheidend bei der Aus­wahl der Alternativen. Nicht nur aus diesem Grund hat die Bauverwaltung nachdrücklich darauf gedrungen, daß Bremen den Bau von Mobilbauten mit Ausnahme von Sonderfällen einstellt.


6. Die Vorbereitung der Vergabe

Die jedem Marktwirtschaftler vertraute For­mel lautet: Konkurrenz belebt das Geschäft. Schlußfolgerung: Wettbewerb ist die Grund­lage preiswerten Bauens. Die Bauverwaltung befolgt dieses Prinzip im Rahmen der VOB-konformen öffentlichen und beschrankten Ausschreibungen weit überwiegend. Die gegenwärtigen Diskussio­nen über Direktvergaben, Total- und Generalübernehmerverfahren verschleiern die potentiell mittelstandsfeindlichen Abläufe, die in diesen auftreten können. Die Probleme von möglichen Preisabspra­chen bei öffentlichen Bauvorhaben im VOB-. Wettbewerb sind durchaus bekannt, aber in anderen Verfahren noch weniger vermeid­bar. Durch effektiven Wettbewerb kann erheb­lich gespart werden: Preisunterschiede der Wettbewerbsangebote von über 100% für die gleiche Leistung sind keine Seltenheit!
Wettbewerbsergebnisse sind selbstverständ­lich auch konjunkturabhängig: Eigentlich sollte sich die bauende öffentliche Hand hier antizyklisch verhalten. Allerdings gelingt dies bei der Konjunkturabhängigkeit der Steuereinnahmen fast nie.             

7. Die Baudurchführung

Wer schnell baut, baut preiswert. Hier zah­len sich sowohl angemessene Planungspha­sen als auch schnelle Realisierung aus: Bei  Baupreissteigerungen von 8% pro Jahr in der  Vergangenheit kostete die Verzögerung der Fertigstellung bei einem 20-Mio.-Vorhaben  ca. 800.000 DM. Das Baumanagement der privaten und öffentlichen Bauherren muß hierzu viel mehr effektiv geschult und mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln.  versehen werden. Die Vergabebestimmun­gen der öffentlichen Hand sind zu entrüm­peln: Nach Bewilligung durch die Legislati­ve muß die zügige Durchführung eines Bau­vorhabens allein der Verwaltung obliegen. Politische Genehmigungsvorbehalte sind hier fehl am Platze. Die vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hand sind zu modernisieren: Z. B. die Konventio­nalstrafe, in der privaten Praxis gang und gä­be, muß verstärkt eingeführt werden.

Die Kostenkontrolle ist in der Vergangenheit ein Stiefkind in der öffentlichen Verwaltung gewesen. Die spektakulären Fälle von Ko­stenüberschreitungen in der Vergangenheit sind, bezogen auf die Laufzeit der betreffen­den Vorhaben, für den Referenten allerdings Altlasten. Klar ist, daß jede Modifikation der Planung eine verantwortungsbewußte Ko­stenhochrechnung und daraus resultierend ggf. eine Steuerungsmaßnahme zur Folge haben muß! Gerade hier hat aber die öffent­liche Hand in der Vergangenheit zur Fortbil­dung ihrer Mitarbeiter sträflich wenig unter­nommen.

8. Die Bauunterhaltung

Der öffentliche Bauherr nicht nur in Bremen verschwendet sein Vermögen, indem er die öffentliche Bausubstanz verfallen läßt. Al­lenfalls ein Viertel der erforderlichen Beträ­ge wird in die Erhaltung des öffentlichen Ge­bäudebestandes in Bremen gesteckt, der al­lein für unseren Zuständigkeitsbereich 5 Mrd. DM wert ist. So müssen fast bei jedem öffentlichen Bauvorhaben innerhalb der Substanz hohe vermeidbare Aurwendungen für das Nachholen unterlassener Bauunter­haltung und für die Beseitigung von Sekun­därschäden hieraus getätigt werden.


9. Die Organisation der Verwaltung

Die organisatorischen Rahmenbedingungen der Verwaltungen sind zu verändern: Es sind leistungsfähige, schlagkräftige (schlanke), auch hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit wirtschaftlich rechnende Verwaltungsein­heiten zu schaffen, die unter sinnvoller Ver­selbständigung (Eigenbetriebe o. ä.) auf dem Planungs- und Baumarkt primär als » Einkäu­fer« tätig sind, um die zuvor politisch ent­schiedenen und in der Aufgabenstellung präzise definierten Bauaufgaben ohne politi­sche oder verwaltungsseitige Gängelung zu lösen.


10. Zusammenhang zwischen Kosten und Terminen

Es besteht ein enger Zusammenhang zwi­schen Kosten und Terminen. Wie oben be­reits gesagt, kann die zügige Durchführung einer Baumaßnahme Kosten sparen im Ver­gleich zu einer schleppenden Durchfüh­rung, allein durch die geringeren Gemein­kosten, geringere Indexsteigerungen wäh­rend der Bauzeit, geringere Möglichkeiten des künftigen Nutzers, sich Veränderungen des Bauprogramms oder der Ausstattung auszudenken usw.

Allerdings ist Verkürzung von Terminen nicht immer kostensenkend: Auch hierzu habe ich oben bereits ausgeführt, daß ausrei­chende Planungszeilen für die Prüfung von Alternativen und Wirtschaftlichkeitsbetrach­tungen zwingend notwendig sind, wenn Ko­sten wirklich geplant werden sollen und sich nicht zufällig ergeben.

11. Verzerrung der Terminskala bei öffentlichen Bauvorhaben

Gerade im öffentlichen Bereich wird die Ter­minskala häufig sehr stark verzerrt: Die Pla­nung und Kostenermittlung erfolgt fast regel­mäßig unter einem immensen Zeitdruck, während danach eine langwierige Phase des politischen Kampfes um die Mittelbereitstel­lung folgt. Darauf folgt wiederum eine hekti­sche Phase der ungenügenden, weil zu kurz terminierten Bauvorbereitung- um z. B. ei­nen von außen vorgegebenen Baubeginn zu erreichen - um dann in der Baudurchfüh­rung erneut in Turbulenzen und Schwierig­keiten der Mittelbereitstellung zu gelangen, da die Mittel aus dem öffentlichen Haushalt nicht in dem für das Projekt förderlichen Maß fließen. Diese eben auch stark kosten­treibenden Umstände sind nun ganz klar sy­stembedingt. Für Abhilfe ist an dieser Stelle in der Tat das System an sich zu betrachten und die öffentliche Haushaltsführung zu überprüfen.

12. Methoden der Terminplanung

Natürlich sind auch die Methoden der Ter­minplanung innerhalb der öffentlichen Bau­verwaltungen zu modernisieren — ein schlichtes Balkendiagramm genügt zwar für viele kleinere Bauvorhaben, für Großbau­vorhaben sind jedoch z. B. Netzpläne zu er­stellen, "die sinnvoll nur mittels dezentraler EDV-Anlagen genutzt werden können. Die Weiterbildung der Mitarbeiter hierzu und die Beschaffung der notwendigen Hard- und Software ist bei weitem noch nicht im wün­schenswerten Umfang möglich gewesen.

13. Qualitätssicherung

In Zeiten, in denen in Industriebetrieben aus Kostengründen Qualitätskontrollen abge­baut werden, ist es in der Bauwirtschaft und Bauplanung dringender als je notwendig, Qualitätssicherung auch in den Planungs­prozessen zu betreiben. Die herkömmlichen Methoden der direkten Kontrolle sind da al­lerdings wenig effizient - auch die Industrie sucht nach Methoden, Qualitätsbewußtsein in den Köpfen der Mitarbeiter zu verankern.


14. Klärung der Geschäftsgrundlagen

Zuvor wäre zu klären, welche Qualität Pla­nungsprozesse und -ergebnisse denn über­haupt haben müssen. Richtig ist, dies schrift­lich und zusammenhängend festzulegen:

Für die Verwaltung ist die Rede von der ge­planten RLBau (Richtlinien für Bauten des Landes Bremen). Es muß künftig eine schrift­liche Geschäftsgründlage u. a. für die Bezie­hung zwischen Bedarfsträger, Bauverwal­tung und dem Bauprodukt geben. Viele Projektabwicklungen der Vergangenheit haben unter dem Fehlen solcher Geschäftsgrundla­gen massiv gelitten - wobei Negativergeb­nisse in der Öffentlichkeit nahezu aus­schließlich der Bauverwaltung angelastet wurden.


15. Kundenorientierung

Hier ist auch die Rede von innovativen Me­thoden für Qualitätssicherung wie Qualitäts­zirkeln, und vor allen Dingen von Kunden­orientierung. Je besser ich die Erwartung des Kunden kenne, um so besser kann ich auf dessen Bedürfnisse eingehen. Es ist jedoch genauso notwendig, dem Kunden ein reali­stisches Leistungsprofil der möglichen Dienstleistung zu vermitteln - eben nicht nach der Devise »Unmögliches wird sofort erledigt, zaubern dauert etwas länger.«


16. Ziel: Projektsteuerung und Controlling

Zentral münden diese Aussagen in die Be­griffe der Projektsteuerung und des Control­ling: Das wesentlich überwiegende Lei­stungsbild der Bauverwaltungen muß künf­tig nach außen mit dem Begriff der Projekt­steuerung und nach innen mit Methoden des Controlling geprägt werden.

Es ist nicht der Ort, um die vielen Veröffent­lichungen über Projektsteuerung und Con­trolling um eine weitere zu ergänzen, soviel sei jedoch zusammenfassend dazu gesagt:

Projektsteuerung bündelt Methoden, um Zielerfüllung hinsichtlich der Termine, Ko­sten und Qualitäten sicherzustellen,

Controlling liefert u. a. die Instrumente nach innen in die Verwaltung hinein, um die wirt­schaftliche, d. h. kostendeckende Arbeits­weise zu überprüfen.

In diesem umfassenden Leistungsbild findet sich eine leistungsfähige Bauverwaltung dann wieder, wenn die regelmäßige Samm­lung eigener praktischer Bauplanungs- und Durchführungserfahrung zur Projektsteue­rung hinzutritt. Auch diese Grundregel kennt jeder: Eigene praktische Erfahrung ist "für Aufgaben der, effektiven Überwachung und Kontrolle Dritter zwingend erforderlich. Mit Bautheoretikern allein jedenfalls läßt sich das gewünschte Leistungsprofil nicht er­bringen.

Der weitaus größte Anteil der öffentlichen Bauaufgaben wird in diesem Modell schon jetzt an freischaffende Architekten und Sonderfachleute vergeben, ganz im Sinn von LEAN MANAGEMENT, nämlich das selbst zu tun, was man am Besten selbst tun kann (z. B. Bauunterhaltung und kleine Neu-, Um-und Erweiterungsbauten), und alles andere an die zu vergeben, die das nach Prüfung des Einzelfalls wirtschaftlicher tun können.


17. Verzicht auf die Bauverwaltung?

Diejenigen, die meinen, man könne auf eine staatliche Bauverwaltung ganz verzichten, sollten sich fragen, ob sie bei der Verwaltung  ihres eigenen Vermögens - und öffentliche Immobilien sind Voiksvermögen - auf eige­nen Sachverstand vollständig verzichten wurden? Es gäbe jedenfalls für solche ver­mögenden Menschen, die auf eine Kontrolle insoweit verzichten, sicher zahlreiche Inter­essenten, die deren Vermögen gern verwal­ten würden. Praktische Beispiele für diese Fälle gibt es leider genug. Die staatlichen Rechnungshöfe als unverzichtbare letzte Kontrollinstanz über die Verwendung öffent­licher Mittel haben zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

18. Partnerschaft zwischen Verwaltung und Wirtschaft

Ziel des Gesamtprozesses ist letztlich eine effiziente PUBLIC-PRIVATE PARTNERSHIP, in der die Mitarbeiter der Verwaltung und die der privaten Wirtschaft zum öffentlichen Wohl zusammenarbeiten. Die Struktur in diesem Prozeß muß jedoch klare Interessenabgrenzungen der beteiligten Gruppen er­möglichen. Alle Modelle, in denen dies nicht mehr eindeutig gelingt, sind unter den o. g. Gesichtspunkten abzulehnen.